Die Beschwerde der Antragstellerin wird als teilweise unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.
Auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin vom 23.05.2021 wird der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 21.01.2021 abgeändert und der Streitwert für die Terminsgebühr auf 1.875,00 EUR festgesetzt.
Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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