Stuttgarter Verfahren im ertragsteuerlichen Bereich (§ 16 EStG)
BFH, vom 21.01.1993 - Aktenzeichen XI R 33/92
DRsp Nr. 1997/8804
Stuttgarter Verfahren im ertragsteuerlichen Bereich (§ 16EStG)
Zur Bestimmung des für die ESt. relevanten gemeinen Werts von GmbH-Anteilen kann das sog. Stuttgarter Verfahren verwendet werden, soweit es nicht im Einzelfall zu offensichtlich unrichtigen Ergebnissen führt. Die dort vorgesehene Berücksichtigung nachhaltig geringer Erträge (Verluste) mittels eines 30 %igen Abschlags ist hinreichend; ein negativer Ertragshundertsatz kommt danach nicht in Betracht.
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