BFH vom 08.04.1997
I R 39/96
Fundstellen:
DStZ 1998, 65

Subunternehmertätigkeit des Geschäftsführers als vGA

BFH, vom 08.04.1997 - Aktenzeichen I R 39/96

DRsp Nr. 1998/1313

Subunternehmertätigkeit des Geschäftsführers als vGA

Es ist grundsätzlich steuerlich anzuerkennen, wenn eine Kapitalgesellschaft und deren Gesellschafter vereinbaren, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführertätigkeit auch als Subunternehmer der Kapitalgesellschaft tätig werden darf. Eine vGA kann aber nur dann verneint werden, wenn die Kapitalgesellschaft auch einem Gesellschaftsfremden die Subunternehmertätigkeiten übertragen hätte, die Tätigkeiten nicht doppelt in Form der Geschäftsführer- und der Subunternehmervergütung bezahlt werden und die Subunternehmertätigkeiten tatsächlich und im vereinbarten Umfang erbracht werden.

Für die Praxis: