BFH - Beschluss vom 10.05.2005
III B 153/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1609
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 16.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 313/00

Subventionsbetrug; Sachverhaltswürdigung des FG

BFH, Beschluss vom 10.05.2005 - Aktenzeichen III B 153/04

DRsp Nr. 2005/10532

Subventionsbetrug; Sachverhaltswürdigung des FG

Wendet sich das FA gegen die Verneinung des subjektiven Tatbestandes eines Subventionsbetruges durch das FG, beanstandet es im Kern die materielle Richtigkeit des FG-Urteils. Die Zulassung der Revision kann darauf nicht gestützt werden.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) betreibt ein Autohaus mit Kfz-Handel und Reparaturwerkstatt. An der Klägerin waren ursprünglich die Brüder A und B als Anteilseigner zu je 50 % mit jeweiligem Wohnsitz in den neuen Bundesländern beteiligt. Zum 1. Juli 1993 veräußerte B seinen Geschäftanteil an C.