FG Düsseldorf - Beschluss vom 27.03.2006
4 V 452/06 (VTa)
Normen:
TabStG § 4 Abs. 1 § 31 Nr. 18 ; Nachsteuer-VO vom 16. November 2005 § 2 Abs. 1 ; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2 ; RL (EWG) 92/12 Art. 6 ; RL (EG) 2003/96 Art. 3 ; RL (EG) 2003/96 Art. 22 ; AO § 125 Abs. 4 ; BGB § 139 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 65

Tabaksteuererhöhung; Nachsteuer für Vorräte; Vorportionierter Feinschnitt; Nachsteuer-VO; Rückwirkungsverbot; Gesetzesvorbehalt; Gemeinschaftsrecht - Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nachsteuer-Verordnung zur Festsetzung von Tabaknachsteuer auf Feinschnitt ab 1. September 2005

FG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2006 - Aktenzeichen 4 V 452/06 (VTa)

DRsp Nr. 2006/11588

Tabaksteuererhöhung; Nachsteuer für Vorräte; Vorportionierter Feinschnitt; Nachsteuer-VO; Rückwirkungsverbot; Gesetzesvorbehalt; Gemeinschaftsrecht - Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nachsteuer-Verordnung zur Festsetzung von Tabaknachsteuer auf Feinschnitt ab 1. September 2005

1. Die Nachsteuer-VO vom 16. November 2005, wonach auf altversteuerte Vorräte an vorportioniertem Feinschnitt, die sich am 31. August 2005 im Besitz eines Steuerlagerinhabers, Groß- oder Einzelhändlers befunden haben, der ab 1. September 2005 geltende erhöhte Steuersatz entsteht, ist wirksam und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. 2. Soweit nach § 2 Abs. 1 Nachsteuer-VO auch eine Inbesitznahme von Feinschnitt nach dem 1. September 2005 erfasst wird, könnte unter dem Gesichtspunkt der Reichweite der gesetzlichen Ermächtigung des § 31 Nr. 18 TabStG allenfalls eine Teilunwirksamkeit der Nachsteuer-VO vorliegen. 3. Mit der Einfügung der Ermächtigung des § 31 Nr. 18 TabStG durch das Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 23. Dezember 2003 war das Vertrauen der hiervon Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht mehr schützenswert. 4. Der unbestimmte Rechtsbegriff "zur Sicherung des Tabaksteueraufkommens" in § 31 Nr. 18 TabStG genügt dem Erfordernis der Bestimmtheit gesetzlicher Ermächtigungen.