I.
Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines Tabaksteuerbescheids.
Der Antragsteller ist Geschäftsführer der A, der mit Bescheid vom 13.09.2012 vom HZA B die Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Pfeifentabak erteilt wurde. Die in der Erlaubnis aufgeführten zugelassenen Behandlungen innerhalb des Steuerlagers umfassen "Verpacken, Bezeichnen der Packungen, Anbringen von Steuerzeichen".
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