FG Hamburg - Urteil vom 24.01.2006
II 274/04
Normen:
UStG § 1 ; UStG § 2 ; UStG § 4 Nr. 26 ; AO § 176 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1020

Tätigkeit des Präsidenten des Vorstandes eines Vereins gegenüber dem Verein kann umsatzsteuerpflichtig sein

FG Hamburg, Urteil vom 24.01.2006 - Aktenzeichen II 274/04

DRsp Nr. 2006/11624

Tätigkeit des Präsidenten des Vorstandes eines Vereins gegenüber dem Verein kann umsatzsteuerpflichtig sein

1. Die Tätigkeit des Präsidenten des Vorstandes eines Vereines kann umsatzsteuerpflichtig sein, auch wenn er Organ des Vereines ist. 2. Entscheidend ist, ob er auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung tätig wird, ob er also Unternehmensinitiative hat und Unternehmensrisiko trägt. 3. Eine Tätigkeit wird dann nicht gem. § 4 Nr. 26b UStG ehrenamtlich ausgeübt, wenn es sich um eine hochwertige Tätigkeit handelt, die in einem Umfang wie eine Vollbeschäftigung ausgeübt wird und die Vergütung der Höhe nach abstrakt geeignet ist, den Lebensunterhalt einer Person vollständig zu begleichen. 4. § 176 AO ist nicht einschlägig, wenn die angefochtenen Bescheide geändert wurden, bevor die Rechtsprechungsänderung erfolgte.

Normenkette:

UStG § 1 ; UStG § 2 ; UStG § 4 Nr. 26 ; AO § 176 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Tätigkeit des Klägers als Präsident des Vorstandes eines Vereins gegenüber dem Verein umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ist.