FG Hamburg, vom 18.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 248/05
Tätigkeit eines Bildberichterstatters: freiberuflich oder gewerblich?
BFH, Beschluss vom 22.04.2008 - Aktenzeichen VIII B 96/07
DRsp Nr. 2008/14210
Tätigkeit eines Bildberichterstatters: freiberuflich oder gewerblich?
Gründe:
Der Senat kann offenlassen, ob die Beschwerdebegründung den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen i.S. von § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entspricht, denn jedenfalls ist die Beschwerde unbegründet.
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