Der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) war in den Streitjahren (1992 und 1993) als freier Mitarbeiter für Steuerberater X tätig. Zuvor war er nach Abschluss einer Banklehre und einigen Jahren einer Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter von zwei GmbH mit dem Aufbau eines bundesweiten Vertriebssystems für ein Softwarehaus betraut gewesen.
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