BFH - Beschluss vom 08.01.2007
XI B 60/06
Normen:
EStG § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 4 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 707
Vorinstanzen:
FG Münster - 11 K 3229/04 E, U - 17.2.2006,

Tantieme an Ehepartner

BFH, Beschluss vom 08.01.2007 - Aktenzeichen XI B 60/06

DRsp Nr. 2007/4894

Tantieme an Ehepartner

Es ist geklärt, dass die Zusage einer Tantieme an einen Ehegatten nur betrieblich veranlasst ist, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einem Fremden erteilt worden wäre.

Normenkette:

EStG § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 4 Abs. 4 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet.

1. Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) aufgeworfene Rechtsfrage, "ob in reinen Familienunternehmen Umsatztantiemen generell zulässig sind oder nicht", hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Sie lässt sich vielmehr anhand der bereits vorliegenden Rechtsprechung eindeutig dahin beantworten, dass Umsatztantiemen, die in Verträgen zwischen Angehörigen vereinbart werden, steuerlich nur anzuerkennen sind, wenn sie einem Fremdvergleich standhalten.