GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 134; MTV Nr. 2 der LSG § 4; MTV Nr. 3 der LSG § 5; TV Lufthansa Rente Boden (TV LH BRB) v. 01.01.2014 § 5 Abs. 1 S. 2 Buchst. c);
Fundstellen:
AuR 2021, 385
BB 2021, 1459
DB 2021, 1548
EzA BetrAVG _ 1 Nr. 108
EzA GG Art. 3 Nr. 119
EzA-SD 2021, 7
NZA 2021, 1786
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 22.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 393/18
ArbG Frankfurt/Main, vom 25.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 5977/17
Tarifautonomie und allgemeiner GleichheitssatzBetriebsrentenfähigkeit regelhafter und verstetigter Zusatzarbeit
BAG, Urteil vom 23.02.2021 - Aktenzeichen 3 AZR 618/19
DRsp Nr. 2021/8669
Tarifautonomie und allgemeiner GleichheitssatzBetriebsrentenfähigkeit regelhafter und verstetigter Zusatzarbeit
Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn die Tarifvertragsparteien regelhafte und verstetigte Zusatzarbeit nicht für betriebsrentenfähig erklären, wohl aber die für gleiche Arbeitszeit an andere Arbeitnehmer gezahlte Grundvergütung.Orientierungssätze:1. Im Rahmen der Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können Tarifvertragsparteien nur an bestimmte Entgeltbestandteile anknüpfen. Insoweit ist es grundsätzlich zulässig, das für die Berechnung der betrieblichen Altersversorgung maßgebliche Einkommen auf die jeweilige Grundvergütung zu begrenzen (Rn. 43 f.).
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