Tarifbegrenzung bei Ausschüttungen einer Organgesellschaft
BFH, Beschluß vom 02.09.1999 - Aktenzeichen IV R 50/98
DRsp Nr. 2000/654
Tarifbegrenzung bei Ausschüttungen einer Organgesellschaft
Das Verfahren ist in entsprechender Anwendung des § 74FGO bis zu einer Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluss des BFH vom 24.2.1999 (BStBl II, 450) auszusetzen, wenn umstritten ist, ob bei einer nur gewerbesteuerlichen Organschaft Ausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger nach § 32 cEStG begünstigt sind.