Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin), eine GmbH & Co. KG, betreibt den Handel mit ... .
Komplementärin ohne Kapitalanteil ist die X Geschäftsführungs-GmbH, Kommanditisten sind LX, DX und BX. LX, DX und BX halten zugleich im Sonderbetriebsvermögen sämtliche Geschäftsanteile der P-GmbH. Wirtschaftsjahr sowohl der Antragstellerin als auch der GmbH ist der Zeitraum vom 1. Mai eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres. Zwischen der Antragstellerin und der GmbH bestand ein (nicht im Handelsregister eingetragener) Ergebnisabführungsvertrag, der zum 30. April 1991 gekündigt wurde.
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