FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.07.2006
10 K 315/05
Normen:
EStG § 3 Nr. 2, 9 § 34 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1677

Tarifbegünstigte Besteuerung; Zusammenballung von Einkünften; Vergleichsberechnung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2006 - Aktenzeichen 10 K 315/05

DRsp Nr. 2006/20564

Tarifbegünstigte Besteuerung; Zusammenballung von Einkünften; Vergleichsberechnung

1. Durch die Zusammenballung von Arbeitslohn, Abfindung und Überbrückungsgeld kann keine erhöhte steuerliche Belastung entstehen, da das Überbrückungsgeld gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei ist und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. 2. Es besteht keine Notwendigkeit für eine veranlagungszeitraumübergreifende Vergleichsberechnung, wenn sich das Jahresgehalt des Steuerpflichtigen beziffern lässt. 3. War der Steuerpflichtige im Vorjahr bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt, sind die Einkünfte und Einnahmen aus diesem Jahr nicht als Vergleichsmaßstab geeignet.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 2, 9 § 34 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Besteuerung einer Abfindung.