FG Hessen - Urteil vom 09.06.2008
13 K 145/08
Normen:
EStG § 18; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1;

Tarifbegünstigung bei der Veräußerung einer Arztpraxis unter Beibehaltung einer Gutachtertätigkeit

FG Hessen, Urteil vom 09.06.2008 - Aktenzeichen 13 K 145/08

DRsp Nr. 2015/16021

Tarifbegünstigung bei der Veräußerung einer Arztpraxis unter Beibehaltung einer Gutachtertätigkeit

Wird eine Arztpraxis unter Beibehaltung einer Gutachtertätigkeit für Gerichte und die Rentenversicherung, die mehr als 10 % der Einnahmen aus der Arztpraxis ausmacht, veräußert, liegt keine tarifbegünstigte Aufgabe eines selbstständigen Tätigkeit vor. Die Ausübung wesensmäßig unterschiedlicher Tätigkeiten indiziert nicht bereits das Vorliegen von organisatorisch selbstständigen Teilbetrieben. Eine organisatorische Verselbstständigung der Gutachtertätigkeit als Voraussetzung für das Vorliegen eines Teilbetriebes liegt nicht vor, wenn Personal und Geräte der Praxis für die Gutachtenerstellung genutzt werden.

Normenkette:

EStG § 18; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Veräußerung einer Arztpraxis - mit Ausnahme einer von der Verkäuferin ausgeübten Gutachtertätigkeit - eine tarifbegünstigte Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit ist.