Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine als Holdinggesellschaft fungierende GmbH & Co. KG, ist zu jeweils 100 v.H. an zwei GmbH beteiligt, die im ...bau tätig sind. Mit beiden Tochtergesellschaften hat sie Organschafts- und Gewinnabführungsverträge geschlossen, denen zufolge die Organtöchter ihre jährlichen Reingewinne in voller Höhe auf die Antragstellerin zu übertragen verpflichtet sind, wohingegen diese die Verluste zu übernehmen hat.
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