FG Niedersachsen - Urteil vom 20.07.2006
14 K 75/03
Normen:
EStG § 34 ;

Tarifbegünstigung; Honorarnachzahlung; Außerordentliche Einkünfte; Kassenärztliche Vereinigung (KV); Psychologe; Freiberufler - Kein begünstigter Steuersatz für Honorarnachzahlungen über mehrere Jahre

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.2006 - Aktenzeichen 14 K 75/03

DRsp Nr. 2006/29721

Tarifbegünstigung; Honorarnachzahlung; Außerordentliche Einkünfte; Kassenärztliche Vereinigung (KV); Psychologe; Freiberufler - Kein begünstigter Steuersatz für Honorarnachzahlungen über mehrere Jahre

1. Die unterschiedliche Behandlung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten bei selbstständig und nicht selbstständig Tätigen ist vom BVerfG gebilligt worden. 2. Aus dem Zweck des § 34 Abs. 1 EStG folgt, dass die Tarifbegünstigung grundsätzlich nur eingreift, wenn die Zahlung in einem Veranlagungszeitraum - als Einmalbetrag oder in mehreren Teilbeträgen - geleistet wird. 3. Bei Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, die in drei oder mehr Veranlagungszeiträumen zugeflossen sind, ist die Tarifbegünstigung nicht zu gewähren.