1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Tarifierung von Bestandteilen eines Mediaplayers.
Die Klägerin beantragte für ein Gehäuse inklusive Standfuß und Fernbedienung, die Bestandteile des "XY" sind, bei der Oberfinanzdirektion A (OFD) - Zolltechnische Prüfungs - und Lehranstalt (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) und begehrte die Einreihung in die Unterposition ... der Kombinierten Nomenklatur (KN).
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