FG München - Urteil vom 24.09.2009
14 K 3341/08
Normen:
KN Pos. 8471 UPos. 8000; KN Pos. 8543 UPos. 7090;

Tarifierung sog. Computer on Modules

FG München, Urteil vom 24.09.2009 - Aktenzeichen 14 K 3341/08

DRsp Nr. 2011/2574

Tarifierung sog. Computer on Modules

Elektrisch funktionierende, in einer Vielzahl von Bereichen und Geräten, z. B. in der Medizintechnik, in Flugsimulatoren, Industrierobotern und auch in Parkscheinautomaten einsetzbare, mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückte, nicht über einen Arbeitsspeicher, sondern nur über einen Flashspeicher mit einer Speicherkapazität von 2 MByte verfügende "Computer on Modules" im ETX-Standard (Embedded Technology eXtended) mit einem sog. Feature Connector, vier ETX-Schnittstellenanschlüssen und einem Stecksockel für ein DDR-SDRAM-Speichermodul, die die Aufgabe haben, das System, in das sie eingebettet sind, zu steuern, zu regeln oder zu überwachen, sind in die Unterposition 8543 7090 KN in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20.9.2007 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl EG Nr. L 286/1 vom 31.10.2007) einzureihen "elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen - universell verwendbares Embedded Computer Modul").

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

KN Pos. 8471 UPos. 8000; KN Pos. 8543 UPos. 7090;

Tatbestand:

I.