FG Hamburg, vom 12.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen IV 234/02
Tarifierung sog. Polyester-Regeneratfasern
BFH, Urteil vom 15.11.2005 - Aktenzeichen VII R 66/04
DRsp Nr. 2006/148
Tarifierung sog. Polyester-Regeneratfasern
Polyester-Regeneratfasern sind kein Abfall von Chemiefasern i. S. der Pos. 5505 KN, der bei der Herstellung oder Bearbeitung solcher Fasern angefallen ist, sondern ein aus Abfällen hergestelltes neues Erzeugnis, also ein Abfallverwertungsprodukt, das unter die Pos. 5503 KN einzureihen ist.
Normenkette:
KN Pos. 5503, Pos. 5505; ZK Art. 112 Abs 3 ;
Gründe:
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