BFH - Urteil vom 30.07.2003
VII R 40/01
Normen:
KN 1995 Pos. 8471 UPos. 9280;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 835
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 26.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1600/97

Tarifierung von COM-Recordern

BFH, Urteil vom 30.07.2003 - Aktenzeichen VII R 40/01

DRsp Nr. 2003/16171

Tarifierung von COM-Recordern

COM-Recorder, die über eine Leitung von einer Zentraleinheit Daten empfangen und die ohne Zuführung von Daten von außen nicht selbstständig arbeiten können, sind als Ausgabeeinheiten in die Pos. 8471 KN einzureihen.

Normenkette:

KN 1995 Pos. 8471 UPos. 9280;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) führte in den Jahren 1995 und 1996 COM-Recorder aus den USA ein und ließ diese beim Beklagten und Revisionskläger (Hauptzollamt --HZA--) in den zollrechtlich freien Verkehr überführen.