I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf die weitere Gewährung von Ausfuhrerstattung hat.
Mit Ausfuhranmeldung von 04.09.2006 meldete die Klägerin beim Hauptzollamt A - Zollamt B - 2.163 Kartons Hühner der Marktordnungs-Warenlistennummer 0207 1290 9190 zur Ausfuhr in die Vereinigten Arabischen Emirate an und beantragte hierfür die Gewährung von Ausfuhrerstattung.
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