I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf die weitere Gewährung von Ausfuhrerstattung hat.
Die Klägerin beantragte am 09.06.2000 beim Hauptzollamt A - Zollamt B - die zollamtliche Überwachung der Ausfuhr von 480 Kartons 'Hühner, gerupft, ausgenommen, gefroren, unzerteilt, ohne Kopf und Ständer, aber mit Herz, Hals, Leber u. Muskelmagen in unregelmäßiger Zusammensetzung, deren Brustbeinfortsatz, Ober- und Unterschenkelknochen nicht vollständig verknöchert sind' der Marktordnungs-Warenlistennummer 0207 1290 9990 nach Russland. Das Zollamt B entsprach dem Antrag und erteilte der Klägerin für die unter Vorlage der entsprechenden Ausfuhrlizenz angemeldeten Sendung die Ausfuhranmeldung Nr. ....
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|