Tarifierung von Nahrungsergänzungsmitteln [Kapseln mit Schwarzkümmelöl, Sojaöl und Butterfett]
1. Ist die Position 1517 der KN so auszulegen, dass ein Zusatz von 10 mg Lecithin, 18,8 mg Vitamin E, 8,2 mg Wachs, 8 mg Calciumpantothenat, 0,2 mg Folsäure und 0,11 mg Biothin zu einer Mischung aus 500 mg kaltgepresstem Schwarzkümmelöl (62,5 % bzw. 83,3 %), 38,7 mg Sojaöl und 16 mg Butterfett als so gering anzusehen ist, dass er die Zuweisung einer solchen Zubereitung zu dieser Position nicht berührt? 2. Wenn die erste Frage zu bejahen ist: Ist die Allgemeine Vorschrift 5 so auszulegen, dass Kapselhüllen, die die oben genannten Stoffe zum Inhalt haben, als Verpackung anzusehen sind? 3. Wenn die zweite Frage verneint wird: Ist die Position 1517 der KN so auszulegen, dass eine Kapselhülle, die aus 313,97 mg Gelatinesud (47,3 % Gelatine, 17,2 % Glycerin, 35,5 % Wasser), 4,30 mg Paste aus 50 % Titandioxid und 50 % Glycerin sowie 1,73 mg Paste aus 25 % Chinolingelblack und 75 % Glycerin besteht, zu einer Ausweisung der oben beschriebenen Kapseln aus dieser Position führt?
Normenkette: