I.
1. Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung von VegaGelkapseln. Jede Kapsel enthält 580 mg Weizenkeimöl. Die Kapselhülle besteht aus 250 mg Stärkegranulat, das Hüllengewicht beträgt feucht 250 mg, trocken dagegen lediglich 245 mg.
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