BFH, Beschluß vom 14.10.1998 - Aktenzeichen VII R 56/97
DRsp Nr. 1999/1504
Tarifierung von Netzwerksteckkarten
Das beim BFH anhängige Revisionsverfahren VII R 56/97 zur Einreihung von 1992 eingeführten Netzwerksteckkarten wird ausgesetzt, bis der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache RS. C-339/98 über das Vorabentscheidungsersuchen des FG Düsseldorf (Beschl. v. 14.09.1998 - 4 K 5853/95 Z) zur Einreihung vergleichbarer Netzwerksteckkarten entschieden hat.
Gründe:
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