FG München - Beschluss vom 17.02.2005 14 K 3088/04
Normen:
KN Unterposition 0406 10;
Fundstellen:
EFG 2005, 1735
Tarifierung von Pizzakäse; verbindlicher Zolltarifauskunft
FG München, Beschluss vom 17.02.2005 - Aktenzeichen 14 K 3088/04
DRsp Nr. 2005/12746
Tarifierung von Pizzakäse; verbindlicher Zolltarifauskunft
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Ist die Kombinierte Nomenklatur (KN) in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1789/2004 vom 30. Oktober 2003 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif dahin auszulegen, dass in Unterposition 0406 10 Pizzakäse (Mozzarella), der nach seiner Herstellung ein bis zwei Wochen bei 2 bis 4 Grad C lagerte, einzureihen ist?2. Kann die Prüfung, ob ein Frischkäse im Sinne der Unterposition 0406 10 KN vorliegt, in Ermangelung einer Gemeinschaftsregelung aufgrund von organoleptischen Merkmalen durchgeführt werden?
Normenkette:
KN Unterposition 0406 10;
Tatbestand:
I.
Streitig ist die Tarifierung von BlockXY.
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