I. Streitig ist die tarifliche Einreihung einer Ware, die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) in den Jahren 1998 und 1999 aus Vietnam eingeführt worden ist. Es handelte sich um Blätter, die durch Trocknung einer aus gemahlenem Reis (96 %), Mehl (2 %), Maniokstärke (2 %) sowie Salz und Wasser bestehenden Mischung hergestellt wurden. Diese Bestandteile wurden im Herstellungsprozess zu einer gleichmäßig vermischten Masse verarbeitet, die portionsweise auf Bambusmatten getrocknet wurde, wodurch die später von der Klägerin eingeführten durchscheinenden kreisrunden Blätter entstanden, deren gitterartige Struktur derjenigen der Matten entsprach, auf denen die Blätter getrocknet worden waren.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|