FG Hamburg, Urteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen IV 87/00
DRsp Nr. 2003/7313
Tarifierung von Shoppern
Sogenannte Shopper sind innerhalb der Position 4202 der Kombinierten Nomenklatur der Unterposition 4202 9298 ("andere" Einkaufstaschen) und nicht der Unterposition 4202 2290 (Handtaschen) zuzuordnen.
Normenkette:
ZK Art. 220 ;
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten um die Tarifierung sog. Shopper.
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