FG Hamburg - Urteil vom 31.03.2005
IV 66/03
Normen:
VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 218 ;

Tarifierung von Stromabnehmerbürsten (Bürstenfedern)

FG Hamburg, Urteil vom 31.03.2005 - Aktenzeichen IV 66/03

DRsp Nr. 2005/9891

Tarifierung von Stromabnehmerbürsten (Bürstenfedern)

Einzelfall der Tarifierung: Stromabnehmerbürsten (Bürstenfedern), die in Potentiometern eingesetzt werden, um dort vorhandene Schleifbahnen zu verbinden und so den Stromfluss zu ermöglichen, sind als elektrische Geräte zum Verbinden von Stromkreisen in die Position 8536 einzureihen.

Normenkette:

VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 218 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Eingangsabgaben.

Mit Zollanmeldung vom 2.5.2001 beantragte die Klägerin beim Zollamt Hamburg-A die Abfertigung zum freien Verkehr von Teilen für Potentiometer, die sie aus den USA einführen wollte. Die Waren wurden als "Wirebrush und Schleiffedern" bzw. "Metal Stampings" bezeichnet, die Klägerin gab die Codenummer 8533 9000 00 an.

Mit Bescheid vom 3.5.2001 setzte der Beklagte mit dem Bemerken, dass die Zollbehandlung noch nicht abgeschlossen sei, Abgaben in Höhe von insgesamt 13.709,32 DM fest, wobei er - den Angaben der Klägerin folgend - von der Codenummer 8533 9000 00 ausging.