FG Hamburg - Urteil vom 15.04.2009
4 K 5/07
Normen:
ZK Art. 220 Abs. 1;

Tarifierung von Überwurfmuttern

FG Hamburg, Urteil vom 15.04.2009 - Aktenzeichen 4 K 5/07

DRsp Nr. 2009/17625

Tarifierung von Überwurfmuttern

Sog. Überwurfmuttern aus Eisen, die zur Verschraubung von Gasmessgeräten mit Gasleitungen (Gasrohrleitungen) dienen, sind als Rohrverbindungsstücke in die Position 7307 einzureihen.

Normenkette:

ZK Art. 220 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Einfuhrabgaben.