Die Klägerin wendet sich gegen eine verbindliche Zolltarifauskunft.
1. Die Klägerin führt luft- und sonnengetrocknete, gesalzene Tomaten aus der Türkei ein, die sie an die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie vertreibt.
Am 29.11.2011 beantragte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Sie beschrieb die Ware als "Tomaten, getrocknet (gesalzen) 'ITALIEN STYLE'."
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