FG Hamburg - Urteil vom 30.09.2013
4 K 48/12
Normen:
KN Pos. 0711; KN Pos. 0712; KN Pos. 2002;

Tarifrecht: Tarifierung von getrockneten und gesalzenen Tomaten

FG Hamburg, Urteil vom 30.09.2013 - Aktenzeichen 4 K 48/12

DRsp Nr. 2013/25441

Tarifrecht: Tarifierung von getrockneten und gesalzenen Tomaten

1. Solange getrocknete und gesalzene Tomaten ohne Gefährdung der Gesundheit jedenfalls in kleineren Mengen verzehrt werden könne, sind sie nicht in Pos. 0711 KN einzureihen. 2. Das Salzen von zu trocknenden Tomaten ist eine über die in Pos. 0712 KN zulässige Trocknung hinausgehende Zubereitung. 3. Daher sind derart getrocknete und gesalzene Tomaten in Pos. 2002 KN einzureihen, auch wenn sie noch nicht für den Endverbrauch zubereitet sind.

Normenkette:

KN Pos. 0711; KN Pos. 0712; KN Pos. 2002;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung von getrockneten, gesalzenen und geschwefelten Tomaten.