Der Antragsteller begehrt in drei Punkten die Berichtigung und Ergänzung des Beschlusses des Senats vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH), durch den abgelehnt worden ist, ihm für ein Verfahren der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren. Hinsichtlich der Zulässigkeit dieses Begehrens weist er darauf hin, dass der vom Senat wiedergegebene Tatbestand jedenfalls im Verfassungsbeschwerdeverfahren Beachtung finden werde.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|