1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
I.
Der Kläger wurde im Streitjahr zusammen mit seiner Ehefrau, der Klägerin, vom Beklagten (dem Finanzamt) zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, der Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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