Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.11.2018 - Az.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.
1. 2. i. ii. iii. iv. v. vii. ix. x. xi. xii. xiii. xvi. xv. xvi. xvii. xviii. xix. xx. xxi. xxii. i. ii. iii. iv. v. vi.
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