FG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 18.01.2022
3 V 1148/20
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatsächliche Inanspruchnahme der von den US-amerikanischen Streitkräften gewährten Privilegien durch einen berechtigten Steuerpflichtigen

FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.01.2022 - Aktenzeichen 3 V 1148/20

DRsp Nr. 2022/14481

Tatsächliche Inanspruchnahme der von den US-amerikanischen Streitkräften gewährten Privilegien durch einen berechtigten Steuerpflichtigen

Macht ein in Bezug auf die von den US-amerikanischen Streitkräften gewährten Privilegien berechtigter Steuerpflichtiger keine Angaben dazu, in welchem Umfang er hiervon Gebrauch gemacht hat, kann bereits aus der Berechtigung zur Inanspruchnahme der Privilegien und dem Umstand, dass es sich hierbei um für die tägliche Lebensführung bedeutsame Vorteile handelt, der Schluss gezogen werden, dass diese auch tatsächlich in Anspruch genommen wurden

Tenor

1.

Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids für 2011 vom 11. Februar 2019 wird in voller Höhe und die Vollziehung des Bescheids über die Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen für 2018 und weitere Jahre vom 11. Februar 2019, soweit hierin die Beträge von 14.749 € für 2018 und 14.590 € für 2019 übersteigende Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt worden sind, ausgesetzt sowie - soweit bereits vollzogen - aufgehoben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

2.

Von den Kosten des Verfahrens haben der Antragsteller 90% und der Antragsgegner 10% zu tragen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe