FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 21.09.2012
3 K 2493/10
Normen:
AO § 88;
Fundstellen:
DStR 2013, 10
DStRE 2014, 44

Tatsächliche Verständigung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2012 - Aktenzeichen 3 K 2493/10

DRsp Nr. 2012/23530

Tatsächliche Verständigung

Entgegen der Regelung in Tz. 5.3 des BMF-Schreibens vom 30. Juli 2008 (IV A 3 - S-0223 / 07 /10002, 2008/0411043, BStBl. I 2008, 831) ist die Anwesenheit eines Amtsträgers, der für die Steuerfestsetzung zuständig ist, bei Abschluss einer tatsächlichen Verständigung erforderlich.

Normenkette:

AO § 88;

Tatbestand:

Strittig sind die Hinzuschätzung zum Gewinn einer Gaststätte und die Frage, ob die Klägerin an eine tatsächliche Verständigung über die Hinzuschätzungsbeträge gebunden ist.

Die Klägerin war Inhaberin der Gaststätte "B" in M. Den Gewinn aus der Gaststätte ermittelte sie durch Bestandsvergleich.