FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.08.2000
1 K 3051/98
Normen:
AO § 80 Abs. 1 ; AO § 85 ; AO § 88 ; AO § 90 ;

Tatsächliche Verständigung über

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2000 - Aktenzeichen 1 K 3051/98

DRsp Nr. 2001/2416

Tatsächliche Verständigung über

Tatsächliche Verständigung über Umsatzzuschätzungen sind während der Schlußbesprechung zu einer Betriebsprüfung möglich, wenn seitens der Finanzverwaltung ein Amtsträger teilnimmt, der eine Entscheidung über die Steuerfestsetzung treffen kann.

Normenkette:

AO § 80 Abs. 1 ; AO § 85 ; AO § 88 ; AO § 90 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der aufgrund einer Betriebsprüfung erfolgten Schätzung.