FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2000 - Aktenzeichen 1 K 3051/98
DRsp Nr. 2001/2416
Tatsächliche Verständigung über
Tatsächliche Verständigung über Umsatzzuschätzungen sind während der Schlußbesprechung zu einer Betriebsprüfung möglich, wenn seitens der Finanzverwaltung ein Amtsträger teilnimmt, der eine Entscheidung über die Steuerfestsetzung treffen kann.