I. Der 1938 geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb im Streitjahr 1997 eine Schankwirtschaft, zwei Eisdielen in angemieteten Geschäftslokalen in unmittelbarer Nähe zueinander (T-Straße bzw. L-Straße) sowie einen Eiswagen. Das Speiseeis stellte er zentral her und lieferte einen Teil davon an Wiederverkäufer. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich. Dabei unterschied er zwischen den Eisdielen/Eiswagen einerseits und der Schankwirtschaft andererseits.
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