FG Köln - Urteil vom 15.06.2011
7 K 3773/08
Normen:
EStG § 34 Abs 2 Nr 1; EStG § 16 Abs 1 Nr 1;
Fundstellen:
DStRE 2012, 612

Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks

FG Köln, Urteil vom 15.06.2011 - Aktenzeichen 7 K 3773/08

DRsp Nr. 2011/19041

Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks

1) Die Qualifizierung der Veräußerung eines fremdvermieteten Grundstücks als Teilbetriebsveräußerung setzt voraus, dass die Grundstücksverwaltung auch außerhalb des Gewerbebetriebs gewerblichen Charakter hatte. 2) Die Grundstücksverwaltung muss für sich gesehen die Voraussetzungen des Gewerbebetriebs erfüllen und sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb herausheben. 3) "Schlicht" vermietete oder verpachtete Grundstücke stellen keine gesonderten Verwaltungskomplexe in diesem Sinne dar.

Normenkette:

EStG § 34 Abs 2 Nr 1; EStG § 16 Abs 1 Nr 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom …2003 gegründete GmbH & Co. KG. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der An- und Verkauf sowie die Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Gründungsgesellschafter der Klägerin sind die A Verwaltung GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie Frau B als Kommanditistin mit einer Einlage von 10.000 EUR. Im Februar 2004 wurde der Kommanditanteil von Frau B um 7.500 EUR auf 2.500 EUR herabgesetzt. Der herabgesetzte Betrag wurde jeweils i.H.v. 1/3 (2.500 EUR) von Frau C, Herrn D und Herrn E übernommen. C, D und E sind die Kinder von Frau B und im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als Kommanditisten in die Klägerin eingetreten.