LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.04.2021
L 5 KA 3706/18
Normen:
BMV-Ä § 39 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3; BMV-Ä § 39 Abs. 2; BMV-Ä § 39 Abs. 3; BMV-Ä § 40;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 26.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KA 1940/17

Teilnahme an der vertragsärztlichen VersorgungAnforderungen an die Anerkennung als Belegarzt in einer Klinik

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2021 - Aktenzeichen L 5 KA 3706/18

DRsp Nr. 2021/9976

Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Anforderungen an die Anerkennung als Belegarzt in einer Klinik

Die Anerkennung als Belegarzt erfordert, dass die Belegklinik sowohl vom Praxissitz als auch von der Hauptwohnung innerhalb von 30 Minuten typischerweise erreicht werden kann. Dass der Arzt mit einem anderen Vertragsarzt kooperativ im Rahmen seiner Tätigkeit als Belegarzt zusammenarbeiten will, rechtfertigt keine andere Beurteilung.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26.09.2018 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 € endgültig festgesetzt.

Normenkette:

BMV-Ä § 39 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3; BMV-Ä § 39 Abs. 2; BMV-Ä § 39 Abs. 3; BMV-Ä § 40;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung des Klägers als Belegarzt an der Klinik E. H..