Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26.09.2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 € endgültig festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung des Klägers als Belegarzt an der Klinik E. H..
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