FG München - Urteil vom 28.07.2005
15 K 4588/03
Normen:
EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 38

Teilnahme einer evangelischen Pfarrerin und Religionslehrerin an Seminaren Psychology of vision und Integration von Focusing in eine körpertherapeutische Arbeit nicht beruflich veranlasst; Aufwendungen einer evangelischen Pfarrerin u. Religionslehrerin für die Teilnahme an Seminare Psychology of vision und focussing sind keine Werbungskosten

FG München, Urteil vom 28.07.2005 - Aktenzeichen 15 K 4588/03

DRsp Nr. 2005/17845

Teilnahme einer evangelischen Pfarrerin und Religionslehrerin an Seminaren "Psychology of vision" und "Integration von Focusing in eine körpertherapeutische Arbeit" nicht beruflich veranlasst; Aufwendungen einer evangelischen Pfarrerin u. Religionslehrerin für die Teilnahme an Seminare "Psychology of vision" und "focussing" sind keine Werbungskosten

Seminare zu den Themen "Psychology of vision" und "Integration von Focusing in eine körpertherapeutische Arbeit" dienen der Persönlichkeitsentwicklung und der Verbesserung der Kommunikation. Die Teilnahme einer evangelischen Pfarrerin und Religionslehrerin an diesen Seminaren ist nicht ausschließlich oder weitaus überwiegend beruflich veranlasst, so dass ein Abzug der durch die Kursbesuche veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten mangels berufsspezifischen Zuschnitts der Seminare ausscheidet.

Normenkette:

EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Aufwendungen der Klägerin für die Teilnahme an Seminaren zu den Themen "Psychology of Vision" und "Integration von Focusing in eine körpertherapeutische Arbeit" als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind.