Streitig ist, ob die Entscheidung des Prüfungsausschusses für Steuerberater beim Beklagten (Bekl.) über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung wegen Teilnahme einer Finanzbeamtin als Zuhörerin aufzuheben ist, weil diese in einem gegen den Kläger (Kl.) laufenden steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren tätig war.
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