Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 24. Juni 2014 - 2 Ca 962/14 - teilweise abgeändert und die Widerklage abgewiesen.
Die weitere Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 24. Juni 2014 - 2 Ca 962/14 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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