Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. November 2017 -
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 14. Dezember 2016 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 1. Juli 2017 über den Betrag von 2.979,82 Euro brutto hinaus, jeweils zum Ersten eines Monats, einen Betrag iHv. 164,16 Euro brutto zu zahlen.
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