Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. September 2012 -
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen begründete Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2010 hinaus fortbesteht.
Die Klägerin war seit dem 16. Juli 1990 bei der Beklagten beschäftigt. Seit dem 1. Januar 2005 waren ihr Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II übertragen, und zwar zunächst in der Tätigkeit einer Fachassistentin im Bearbeitungsservice SGB II. Mit Schreiben vom 23. März 2007 übertrug die Beklagte der Klägerin mit Wirkung vom 1. Januar 2007 auf Dauer die Tätigkeit als Fachassistentin Leistungsgewährung im Bereich SGB II in der Agentur für Arbeit H.
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