Die Verfahren
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15.01.2020 – 1 K 1476/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15.01.2020 – 1 K 1479/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15.01.2020 – 1 K 1478/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten der Revisionsverfahren
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten und wohnen im Inland. Für die Streitjahre 2013, 2015 und 2016 wurden sie jeweils einzeln zur Einkommensteuer veranlagt; für das Streitjahr 2014 erfolgte eine Zusammenveranlagung.
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