FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.03.2012
1 K 714/09
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2;

Teilwert einer im Betriebsvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung Forderungsverzicht gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Voraussichtliche Dauerhaftigkeit einer Wertminderung Regelmäßig keine Teiwertabschreibungen bei Anlaufverlusten

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.03.2012 - Aktenzeichen 1 K 714/09

DRsp Nr. 2012/19042

Teilwert einer im Betriebsvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung Forderungsverzicht gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Voraussichtliche Dauerhaftigkeit einer Wertminderung Regelmäßig keine Teiwertabschreibungen bei Anlaufverlusten

1. Verfügt der Steuerpflichtige über Forderungen gegenüber einer GmbH, auf die er jeweils gegen Erhöhung seiner im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung an der GmbH um den Nominalwert der Forderung verzichtet, so ist zu vermuten, dass der Wert der GmbH-Beteiligung den Anschaffungskosten entspricht und eine dauernde Wertminderung nicht eingetreten ist. 2. Der Steuerpflichtige hat die konkreten Tatsachen und Umstände für die Annahme einer Wertminderung der Beteiligung unter die Anschaffungskosten bzw. nachträglichen Anschaffungskosten ebenso wie deren voraussichtliche Dauerhaftigkeit darzulegen und gegebenenfalls auch zu beweisen. 3. Hinsichtlich der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit der Wertminderung bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ist ungeachtet ihrer unbegrenzten Nutzungsdauer ein Beobachtungszeitraum von drei bis höchstens fünf Jahren angemessen.