FG Niedersachsen - Urteil vom 12.06.2012
13 K 135/10
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
BB 2013, 1135
DStR 2013, 6

Teilwert für die unentgeltliche Abgabe von Wärme aus Biogasanlagev

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.06.2012 - Aktenzeichen 13 K 135/10

DRsp Nr. 2013/13734

Teilwert für die unentgeltliche Abgabe von Wärme aus Biogasanlagev

Die unentgeltliche Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage ist steuerlich als Entnahme zu erfassen. Zum Begriff der Entnahme gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG. Entnahmen sind mit dem Teilwert anzusetzen. Es spricht vieles dafür, den Teilwert für die Entnahme von Wärme aus Biogasanlagen in Anlehnung an den Preis zu schätzen, den der Stpfl. Dritten in Rechnung stellt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob und in welcher Höhe die unentgeltliche Abgabe von Wärme steuerlich als Entnahme im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erfassen ist.